Örtliche Bauaufsicht

Als örtliche Bauaufsicht kontrollieren und steuern wir die Bauführung. Wir tragen dafür Sorge, dass das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen reibungslos abläuft und die Terminvorgabe des Bauvorhabens eingehalten wird. Ihre Interessen als Bauherr liegen uns am Herzen – lehnen Sie sich zurück, wir kümmern uns um alles!
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und der Qualität unserer Arbeit. Als Bauführer haften wir für die richtige, plangemäße Ausführung von Bauvorhaben vor der Behörde. Der Bauführer ist spätestens bei Baubeginn der Baubehörde bekannt zu geben. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir eine Fertigstellungsanzeige, um der Behörde die planrichtige Ausführung zu bestätigen. Ohne eine entsprechende Bestätigung erlässt die Baubehörde keine Benützungsbewilligung.

Möchten Sie Bauleistungen in Eigenregie durchführen, müssen diese für die Erlangung einer Bauführerbestätigung vom Unterzeichner überprüft werden.

Gerne bieten wir Ihnen eine begleitende Kontrolle zur örtlichen Überwachung der Bauarbeiten während der gesamten Bauabwicklung an. Diese umfasst die Prüfung und Nachkontrolle der zu erstellenden Unterlagen, regelmäßige Kontrollbesuche auf der Baustelle, Überwachung auf Übereinstimmung mit Plänen und ÖNORM-Konformität, Ausführungsqualität und Einhaltung des Zeitplanes sowie generell die örtliche Vertretung Ihrer Interessen als Bauherr. Ihre Zufriedenheit ist unsere Motivation.

Sollten uns Mängel auffallen, werden diese schriftlich festgehalten, dokumentiert und deren sofortige Behebung eingefordert. Gerne beraten wir sie auch bei der Auftragsvergabe, Erstellung von Bauverträgen oder der Abrechnung.